Ein Livestream von einem Testspiel mit eigenen Moderatoren? Was Borussia Dortmund als Service für die Fans gedacht hat, ist möglicherweise illegal. Die Live-Übertragung von Fußballspielen erfordert normalerweise eine Rundfunklizenz - die der BVB nicht hat. Konkurrent Bayern München ist da weiter.
Borussia Dortmund wollte seinen Fans einen besonderen Service anbieten. Als der BVB seine Frühform am Montag gegen den FC Basel testete, hatten die Anhänger die Chance, live dabei zu sein. Das Spiel wurde auf der vereinseigenen Video-Plattform BVB-total live übertragen. Damit dürfte sich der Club jedoch Ärger eingehandelt haben. Die Landesmedienanstalt für Nordrhein-Westfalen prüft jetzt, ob der BVB damit nicht gegen die Lizensierungsauflagen verstoßen hat.
"Abrufdienste sind kein Rundfunk, aber wenn ein Spiel übertragen wird, dann handelt es sich um ein Rundfunkangebot", sagt Peter Widlok, Sprecher der zuständigen Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
On-Demand-Videos von Spielen, Pressekonferenzen oder Kurzfilme aus dem Trainingslager können problemlos gezeigt werden. Sie gelten als sogenannte Telemediendienste. Bei Live-Übertragungen mit Live-Moderation, wie es Dortmund gegen Basel praktizierte, sieht es allerdings anders aus. Wenn Live-Streams zu einem "vorherrschenden Bestandteil" werden, so Widlok, müsse man eingreifen. Dann sei das Rundfunkrecht tangiert. Der BVB weist im Gegenzug darauf hin, dass der Großteil des Angebots aus Aufzeichnungen und On-Demand-Videos bestehe.
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